Unterstützung

Verein zur Förderung Seelenpflege-bedürftiger Kinder e.V.
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Wir sind nach § 5 Abs. 1 Nr. 9 KStG von der Körperschaftssteuer und nach § 3  Nr. 6 GewStG von der Gewerbesteuer befreit, weil wir ausschließlich und unmittelbar steuerbegünstigten Zwecken im Sinne der §§ 51 ff. AO dienen.

Bei einer Spende über 300 € erhalten Sie umgehend eine Spendenbescheinigung, wenn der Begriff „Spende Rudolf-Steiner-Kindergarten (ggf. mit Angabe der Gruppe)“ und die Adresse der Spender*in im Verwendungszweck erscheint.

Bei Spenden unter 300 € reicht der Bankauszug zur Vorlage beim Finanzamt als Spendennachweis aus.